Taxitarif
Der Mindestfahrpreis (Grundgebühr) beträgt derzeit einschliesslich der ersten Schalteinheit 2,70 €. Die Schalteinheit beläuft sich auf 0,20 € . Eine Anfahrtsgebühr wird nicht erhoben.
Der Kilometerpreis beträgt an den Werktagen
von 06:00 - 22:00 Uhr für :
-den 1. Kilometer 1,90 € ; dies entspricht 0,20 € je 105,3 m ;
-den 2. Kilometer 1,80 € ; dies entspricht 0,20 € je 111,1 m ;
-den 3. bis 10. Kilometer 1,60 € ; dies entspricht 0,20 € je 125,0 m ;
-ab dem 11. Kilometer 1,45 € ; dies entspricht 0,20 € je 137,9 m ;
an den Werktagen von 22:00 - 06:00 Uhr sowie an Sonn-und Feiertagen
von 00:00 - 24:00 Uhr für :
-den 1. Kilometer 2,10 € ; dies entspricht 0,20 € je 95,2 m ;
-den 2. Kilometer 2,00 € ; dies entspricht 0,20 € je 100,0 m ;
-den 3. bis 10. Kilometer 1,80 € ; dies entspricht 0,20 € je 111,1 m ;
ab dem 11. Kilometer 1,65 € ; dies entspricht 0,20 € je 121,2 m ;
Der Zeitpreis beträgt einheitlich an allen Tagen unabhängig
von der Uhrzeit während der Ausführung eines
Beförderungsvertrages sowie bei verkehrsbedingter
Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit 24,00 € je Stunde ;
dies entspricht 0,20 € je 30,0 Sekunden bzw. 0,40 € je Minute .
Für die Benutzung von Kombifahrzeugen wird ein Zuschlag in Höhe von € 3,00 und für Grossraumfahrzeuge in Höhe von € 4,00 erhoben.
Dies gilt nur, wenn die Fahrzeugart vom Kunden gefordert wird.






















