Kosten
Taxitarif der Stadt Ansbach, gültig ab 01.07.2022

Mindestfahrpreis
Der Mindestfahrpreis (Grundgebühr) beträgt derzeit einschliesslich der ersten Schalteinheit 3,90 €. Die Schalteinheit beläuft sich auf 0,20 € . Eine Anfahrtsgebühr wird nicht erhoben.
Kilometer
Der Kilometerpreis beträgt an den Werktagen
von 06:00 - 22:00 Uhr für :
-den 1. Kilometer 2,60 € ; dies entspricht 0,20 € je 76,92 m ;
-den 2. Kilometer 2,50 € ; dies entspricht 0,20 € je 80,0 m ;
-den 3. bis 10. Kilometer 2,20 € ; dies entspricht 0,20 € je 90,91 m ;
-ab dem 11. Kilometer 1,90 € ; dies entspricht 0,20 € je 105,26 m ;
an den Werktagen von 22:00 - 06:00 Uhr sowie an Sonn-und Feiertagen
von 00:00 - 24:00 Uhr für :
-den 1. Kilometer 2,90 € ; dies entspricht 0,20 € je 68,97 m ;
-den 2. Kilometer 2,80 € ; dies entspricht 0,20 € je 71,43 m ;
-den 3. bis 10. Kilometer 2,50 € ; dies entspricht 0,20 € je 80 m ;
ab dem 11. Kilometer 2,10 € ; dies entspricht 0,20 € je 95,24 m ;
Wartezeit
Der Zeitpreis beträgt einheitlich an allen Tagen unabhängig
von der Uhrzeit während der Ausführung eines
Beförderungsvertrages sowie bei verkehrsbedingter
Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit 30,00 € je Stunde ;
dies entspricht 0,20 € je 24,0 Sekunden bzw. 0,50 € je Minute .
Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt
a) an Werktagen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
aa) für den 1. Kilometer 11,5 km/h;
bb) für den 2. Kilometer 12,0 km/h;
cc) für den 3. bis 10. Kilometer 13,6 km/h;
dd) ab dem 11. Kilometer 15,8 km/h.
b) an Werktagen von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr,
sowie an Sonn-und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
aa) für den 1. Kilometer 10,3 km/h;
bb) für den 2. Kilometer 10,7 km/h;
cc) für den 3. bis 10. Kilometer 12,0 km/h;
dd) ab dem 11. Kilometer 14,3 km/h.
Zuschläge
Für die Benutzung von Kombifahrzeugen wird ein Zuschlag in Höhe von € 3,00 und für Grossraumfahrzeuge in Höhe von € 5,00 erhoben.
Dies gilt nur, wenn die Fahrzeugart vom Kunden gefordert wird.